Warum eine Tagesmutter
Schon vor der Entbindung steht für viele Eltern fest, dass sie so bald wie möglich nach der Geburt wieder anfangen zu arbeiten. Sie haben oft viel Mühe und Zeit in ihre Ausbildung investiert, und wollen auf keinen Fall den Anschluss an weitere Zusatzausbildungen verpassen. Zumal es für sie mehr als fraglich ist, ob ihnen der Wiedereinstieg nach längerer Zeit reibungslos gelingen würde.Doch nun, nach dem Ende der gesetzlichen Mutterschutzfrist, ist ihnen plötzlich gar nicht so wohl bei dem Gedanken, ihr kleines einfach so in einer Kinderkrippe abzuliefern. Irgendwie fiel das jetzt viel schwerer, als sie sich das in den letzten Schwangerschaftsmonaten vorgestellt hatten. Ist eine Tagesmutter eine Alternative? Ab welchem Alter kann ein Kind überhaupt zur Tagesmutter?
Viele Fragen stellen sich Eltern zum Thema Tagesmutter:
- Ist mein Kind schon alt genug für eine Fremdbetreuung?
- Ich stille noch. Wie regle ich das mit der Muttermilch?
- Bin ich selbst schon bereit, mein Kind einer Tagesmutter anzuvertrauen?
Ab dem Ende des gesetzlichen Mutterschutzes kann ein Baby von einer Tagesmutter betreut werden. Wenn die Mutter noch stillt, ist die Organisation schwieriger, jedoch nicht unmöglich: Das Abpumpen und Einfrieren der Muttermilch, welche von der Tagesmutter dann angewärmt und mittels einem Fläschchen gefüttert werden kann, stellt hier eine mögliche Lösung dar, die sicherstellt, dass das Baby lange genug von der Muttermilch profitieren kann. Auch dieser Prozess wird schnell zur täglichen Routine.
Ob sie selbst schon bereit ist, ihr Kind in eine Fremdbetreuung zu geben, ist eine Frage, die jede Mutter nur persönlich beantworten kann. Dabei sind Schuldgefühle fehl am Platz, besonders dann, wenn der Vater des Kindes selbst voll im Beruf steht und ebenso wenig Zeit aufbringen kann.
Welche Kriterien muss eine Tagesmutter erfüllen
- Ausbildung zur Tagespflegeperson
- Erste-Hilfe-Kurs für Kleinkinder und Säuglinge
- Enge Zusammenarbeit mit Jugendämtern und / Gemeinde
Das Jugendamt
- prüft alle im Haus lebende Personen gesundheitlich und auch polizeilich
- pro Kind müssen 5m² Wohnflächen vorhanden sein
- macht Hausbesuche und prüft die Einrichtung
- –> Erteilt die Pflegeerlaubnis